Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Einleitung
Stand: Juni 2026 · Gültig für alle Geschäftsbeziehungen mit Unternehmern (§14 BGB)
§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner
(1) Diese AGB gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen
cloudworx GmbH Rupert-Mayer-Straße 44, Building 64.07a 81379 München E-Mail: info@cloudworx.agency Handelsregister: HRB 238863, Amtsgericht München USt-IdNr: DE316653439 Geschäftsführer: Timo Müller
– nachfolgend „Auftragnehmer" –
und ihren Kunden – nachfolgend „Auftraggeber" –, soweit diese Unternehmer (§14 BGB), juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen sind.
(2) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Auftragnehmer hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
(3) Die AGB gelten in ihrer jeweils aktuellen Fassung auch für künftige Geschäftsbeziehungen, ohne dass der Auftragnehmer erneut auf sie hinweisen muss.
§ 2 Vertragsgegenstand
(1) Der Auftragnehmer erbringt Dienstleistungen in folgenden Bereichen:
- KI-Beratung: Strategieentwicklung, Potenzialanalyse, Technologieauswahl, Prozessberatung für den Einsatz Künstlicher Intelligenz im Unternehmen.
- KI-Implementierung: Konzeption, Entwicklung und Deployment von KI-Agenten, Automatisierungsworkflows und KI-gestützten Systemen.
- Managed Service: Laufender Betrieb, technische Wartung und Überwachung der implementierten KI-Systeme.
(2) Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Einzelvertrag oder Angebot. Mündliche Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung.
(3) Der Auftragnehmer schuldet die fachgerechte und sorgfältige Erbringung der vereinbarten Dienstleistung. Ein darüber hinausgehender Erfolg – insbesondere ein bestimmtes Geschäftsergebnis, eine bestimmte Kostenersparnis oder eine bestimmte Umsatzsteigerung – wird nicht geschuldet, es sei denn, er wurde im Einzelvertrag ausdrücklich und schriftlich als verbindlich zugesichert.
§ 3 Besonderheiten bei KI-basierten Dienstleistungen
(1) Keine deterministischen Systeme. Die vom Auftragnehmer entwickelten oder betriebenen KI-Systeme arbeiten auf Basis großer Sprachmodelle (Large Language Models, LLMs) und sind nicht-deterministisch. Gleiche Eingaben können zu unterschiedlichen Ergebnissen führen. Der Auftragnehmer weist ausdrücklich darauf hin, dass KI-Systeme inhärent unvorhersehbares Verhalten zeigen können.
(2) Prüfpflicht des Auftraggebers. Der Auftraggeber ist verpflichtet, sämtliche durch KI-Systeme generierten Arbeitsergebnisse, Inhalte, Entscheidungsvorschläge und Ausgaben vor deren Nutzung oder Verwendung in geschäftlichen Prozessen eigenverantwortlich zu überprüfen. Der Auftragnehmer stellt lediglich das technische System bereit und übernimmt dessen technische Wartung. Die inhaltliche Verantwortung für Arbeitsergebnisse liegt vollständig beim Auftraggeber.
(3) Überwachungspflichten.
- a) Der Auftragnehmer übernimmt die technische Überwachung (Systemverfügbarkeit, API-Konnektivität, Fehlerlogging) der von ihm betriebenen KI-Systeme.
- b) Die inhaltliche Überwachung der Arbeitsergebnisse der KI-Agenten – insbesondere auf Richtigkeit, Vollständigkeit, rechtliche Zulässigkeit und Übereinstimmung mit den Geschäftsanforderungen des Auftraggebers – obliegt ausschließlich dem Auftraggeber.
- c) Der Auftraggeber stellt sicher, dass eine laufende, angemessene inhaltliche Kontrolle der KI-Arbeitsergebnisse durch geschultes Personal erfolgt.
(4) KI-Agenten handeln nach Anweisung. Die eingesetzten KI-Systeme führen ausschließlich die vom Auftraggeber definierten Aufgaben und Workflows aus. Der Auftragnehmer konfiguriert die Systeme nach den Vorgaben des Auftraggebers. Eine eigenständige, über die definierten Anweisungen hinausgehende Entscheidungsbefugnis besitzen die KI-Agenten nicht.
§ 4 Haftungsbeschränkung – KI-spezifisch
(1) Der Auftragnehmer haftet nicht für inhaltliche Fehler in Arbeitsergebnissen, die von KI-Agenten erzeugt wurden. Dies umfasst insbesondere, aber nicht abschließend:
- Falsche, unvollständige oder irreführende Textinhalte
- Fehlerhafte Datenverarbeitung oder -interpretation
- Unpassende, stilistisch abweichende oder nicht den Erwartungen entsprechende Formulierungen
- Halluzinationen (von der KI erfundene Fakten, Zahlen oder Zusammenhänge)
- Nichteinhaltung interner Richtlinien des Auftraggebers, sofern diese nicht technisch im System hinterlegt wurden
(2) Der Auftragnehmer haftet nicht für nicht gewünschtes oder unerwartetes Verhalten von KI-Agenten, insbesondere nicht für:
- Unbeabsichtigte Kommunikation mit Dritten
- Fehlinterpretation von Anweisungen
- Unvorhergesehene Interaktionen mit externen Systemen (APIs, Diensten)
- Verstöße gegen Plattform-AGB Dritter, die durch autonomes Agentenverhalten ausgelöst werden
(3) Allgemeine Haftungsbeschränkung. Der Auftragnehmer haftet – außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit – nur für Schäden, die auf der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten) beruhen. In diesen Fällen ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, maximal jedoch auf die Höhe des Auftragswerts des jeweiligen Einzelvertrags.
(4) Eine Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, Datenverlust oder Betriebsunterbrechungen ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.
§ 5 Keine Rechtsberatung
Der Auftragnehmer erbringt keine Rechtsberatung. Sämtliche Leistungen – insbesondere im Bereich KI-Compliance, Datenschutz oder regulatorische Fragestellungen – stellen ausschließlich technische und strategische Beratung dar. Für verbindliche rechtliche Auskünfte ist der Auftraggeber gehalten, einen Rechtsanwalt oder eine andere zur Rechtsberatung befugte Stelle zu konsultieren.
§ 6 Vergütung und Zahlungsbedingungen
(1) Die Vergütung richtet sich nach dem jeweiligen Einzelvertrag oder Angebot.
(2) Soweit nicht anders vereinbart, sind Rechnungen innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
(3) Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(4) Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu berechnen.
§ 7 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer alle zur Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Zugänge und Daten rechtzeitig und vollständig zur Verfügung.
(2) Der Auftraggeber benennt einen fachlich zuständigen Ansprechpartner, der zur Entgegennahme und Beantwortung von Rückfragen berechtigt ist.
(3) Verzögert, erschwert oder verhindert der Auftraggeber die Leistungserbringung durch Verletzung seiner Mitwirkungspflichten, verlängern sich vereinbarte Fristen angemessen. Mehrkosten trägt der Auftraggeber.
§ 8 Datenschutz und Vertraulichkeit
(1) Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der DSGVO und der mit dem Auftraggeber geschlossenen Auftragsverarbeitungsvereinbarung (AVV).
(2) Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen – insbesondere Geschäftsgeheimnisse, Betriebsinterna, Kundendaten und technische Spezifikationen – vertraulich zu behandeln und sie weder an Dritte weiterzugeben noch für eigene, vertragsfremde Zwecke zu nutzen. Diese Verpflichtung gilt über die Beendigung des Vertrags hinaus für die Dauer von zwei Jahren.
(3) Der Auftragnehmer setzt bei der Nutzung von externen KI-Providern (z. B. OpenRouter, Anthropic) ausschließlich Unternehmens-APIs mit vertraglich zugesichertem Datenausschluss vom Training ein. Die Eingabe personenbezogener Daten in diese Systeme erfolgt nur nach ausdrücklicher, dokumentierter Freigabe durch den Auftraggeber.
§ 9 Nutzungsrechte
(1) An individuell für den Auftraggeber entwickelten Konfigurationen, Workflows und Integrationen räumt der Auftragnehmer dem Auftraggeber ein einfaches, zeitlich und räumlich unbegrenztes Nutzungsrecht ein.
(2) Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, allgemeine Methoden, Standardkonfigurationen, wiederverwendbare Komponenten und das bei der Entwicklung gewonnene Know-how auch für andere Kunden einzusetzen.
§ 10 Laufzeit und Kündigung
(1) Die Laufzeit richtet sich nach dem jeweiligen Einzelvertrag.
(2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
(3) Kündigungen bedürfen der Schriftform (E-Mail genügt).
§ 11 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine solche, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
(4) Maßgeblich ist die deutsche Fassung dieser AGB.